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Freizeit und Sport

§ 9 JArrG

(1) Im Jugendarrest soll der junge Mensch dazu motiviert und angeleitet werden, freie Zeit sinnvoll zu gestalten. Dazu bietet die Einrichtung ein ausgewogenes Freizeit- und Sportprogramm an, das auf die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen Rücksicht nimmt und Beschäftigung in der Gruppe ermöglicht. Die Einrichtung stellt eine Bücherei zur Verfügung.

(2) Im Jugendarrest wird regelmäßig Sport getrieben. Insbesondere durch Mannschaftssport soll der junge Mensch lernen, Gemeinschaftssinn zu entwickeln, Regeln einzuhalten und Rücksicht auf Andere zu nehmen.
Der junge Mensch ist zur Teilnahme am Sport zu motivieren und sportpädagogisch anzuleiten.





Für die Freizeit stehen eine Bücherei und Spiele, unter Aufsicht eines Sportlehrers auch Tischtennisplatten, Tischfußball, ein Kraftraum sowie das Kleinspielfeld im Innenhof zur Verfügung

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