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Datum: 01.07.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 3656/24

1.Das Versäumnisurteil vom 29.04.2025 wird aufrechterhalten.
2.Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. 
3.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.583,34 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.