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Zuständigkeit

Für den Vollzug von Jugendarrest an weiblichen und männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden in Baden-Württemberg sind zwei Arrestanstalten zuständig:

- JAA Göppingen

- JAA Rastatt

Dies wird im Vollstreckungsplan geregelt, den Sie hier einsehen können:

Vollstreckungsplan

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